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Hier finden Sie eine Auswahl unserer Mitglieder, die noch Betriebe betreuen können. Es sind nicht alle BsAfB-Ärztinnen und -Ärzte aufgeführt, da manche unter ihnen keine weiteren Betriebe übernehmen können oder weil sie aus Datenschutzgründen nicht genannt werden möchten.

Ärztinnen oder Ärzte im Angestelltenverhältnis können seit dem 5. Februar 2005 außerordentliche Mitglieder in unserem Berufsverband werden. Sie werden nicht in der "Betriebsarztsuche" aufgelistet, da sie in der Regel keine weiteren Betriebe betreuen dürfen.

Auszug aus unserer Satzung: § 5 Eintritt 
"Zur Aufnahme in den Verein ist ein Antrag erforderlich, über dessen Annahme der Vorstand endgültig entscheidet."

Nach Antragstellung, offizielles BsAfB-Mitglied zu werden, wird die Bewerberin oder der Bewerber, wenn keine Gründe bekannt sind, die dagegensprechen, zunächst in die Betriebsarztsuche aufgenommen.     

Alle Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sind nach Postleitzahlen in aufsteigender Reihenfolge sortiert.

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Bundesverband selbstständiger Arbeitsmediziner
und freiberuflicher Betriebsärzte e.V.

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