Rundschreiben Nr. VI/020/24
BDA I Corona: Information über die Weiterführung des Digitalen
Impfquotenmonitoring (DIM) in 2024
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) informiert darüber, dass das Portal des Digitalen Impfquotenmonitorings (DIM) zur Meldung von COVID-19- und Grippeschutz-Impfungen zum 1. April 2024 abgeschaltet wird.
Hintergrund ist der hohe technische Wartungs- und Anpassungsaufwand und die damit verbundenen hohen Kosten und das geringe Meldeaufkommen über das DIM-Portal im Vergleich zum Meldeaufkommen aus dem niedergelassenen Bereich. Mit der Einstellung des DIM-Portals und der Überführung in DEMIS in der zweiten Jahreshälfte in 2024 geht das BMG eigenen Angaben zufolge einen weiteren Schritt in Richtung „Regelstruktur“ nach der Pandemie.
Damit entfällt ab April 2024 die technische Möglichkeit, für direkt an das DIM-Portal angebundene Leistungserbringer (u.a. Arbeits- /Betriebsmedizin, Apotheken, Öffentlicher Gesundheitsdienst) über diesen Weg Impfdaten an das Robert Koch-Institut (RKI) zu melden.
Aktuell wird laut BMG die Integration der Übermittlung von Impfdaten in das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) vorbereitet. Alle impfenden Stellen, die bislang über das DIM-Portal COVID-19 Impfdaten und/oder Grippeschutzimpfungen an das RKI übermittelt haben, sollen sukzessive an DEMIS angebunden werden und können voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2024 Impfdaten über DEMIS an das RKI melden.
Die ab April 2024 durchgeführten COVID-19- und Grippeschutz- Impfungen sollen laut BMG archiviert und zu einem späteren Zeitpunkt über DEMIS an das RKI nachgemeldet werden. Hierfür stellt das BMG den Unternehmen und Betriebsärzten die anliegende Exceldatei zur Verfügung, welche den impfenden Stellen die zwischenzeitliche Archivierung der Impfdaten erleichtern soll. Mit der Archivierung und Nachmeldung der Impfdaten kommen die impfenden Stellen der Soziale Sicherung soziale.sicherung@arbeitgeber.de T +49 30 2033-1600 F +49 30 2033-2105 5. März 2024 2 gesetzlichen Meldepflicht in § 13 Absatz 5 Infektionsschutzgesetz und § 3 COVID-19-Vorsorgeverordnung nach.
Nur die Nachmeldung aller Impfungen, die zwischen April 2024 und der Anbindung an DEMIS durchgeführt wurden, gewährleiste laut BMG die vollständige Erfassung von Impfungen. Diese sei unerlässlich, um die Umsetzung von Impfempfehlungen zu evaluieren, Impflücken zu identifizieren und Maßnahmen zu ihrer Schließung zu ergreifen.
Sollten Sie, die Unternehmen oder die Betriebsärzte Fragen zur Abschaltung des DIM-Portals haben, wenden Sie sich gerne an das Bundesgesundheitsministerium unter 633@bmg.bund.de oder an das RKI (DIM-Koordination@rki.de).
Die BDA hat während der Corona-Impfkampagne dabei unterstützt, die impfenden Betriebsärzte und Unternehmen an das DIM anzuschließen. Die dafür eingerichteten Online-Registrierungs-Abfragen für Unternehmen und Betriebsärzte werden mit Abschaltung des DIM ebenfalls deaktiviert.
Das Bundesgesundheitsministerium dankt in dem an die BDA gerichteten Schreiben herzlich für die Kooperation und Unterstützung während und nach der Pandemie. Diesen Dank möchten wir unbedingt an die Mitglieder, Unternehmen, Beschäftigte und Betriebsärzte weitergeben, die die betrieblichen Corona-Impfungen unterstützt und durchgeführt haben. Ohne dieses beispiellose Engagement wäre die hohe Impfquote unter den Beschäftigten nicht möglich gewesen.