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BsAfB Mitglied werden

Vollmitglieder werden können selbstständige Ärzte, die arbeitsmedizinisch oder betriebsmedizinisch tätig sind.

Auch ermächtigte Ärzte können als Mitglieder beitreten. Außerordentliche Mitglieder können grundsätzlich Personen werden, die einen engen Bezug zur Arbeitsmedizin haben, jedoch nicht die Voraussetzungen für eine ordentliche Mitgliedschaft erfüllen, z. B. Betriebsärzte in angestellter Stellung, Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit.

Beiträge

  • 150,- Euro pro Jahr bei Rundschreiben und Vereinsmitteilungen an die E-Mail-Anschrift
  • 130,- Euro pro Jahr für außerordentliche Mitglieder

Die Beiträge werden üblicherweise Anfang des Jahres für das jeweilige Kalenderjahr abgebucht. Erreicht uns ein Aufnahmeantrag im laufenden Jahr, wird anteilsmäßig nur der Betrag für die verbleibenden Monate abgebucht.