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Selbstverständnis des BsAfB

(Auszug aus der Satzung)

Der BsAfB nimmt allgemeine gesellschafts-, sozial- und wirtschaftspolitische Belange seiner Mitglieder wahr und klärt über Leistungen, Aufgaben und Bedeutung arbeitsmedizinischer Betreuung in Wirtschaft, Industrie, Handel, Gesundheitsdienst und Behörden auf. Dies umfasst insbesondere die Vertretung einer qualifizierten Arbeitsmedizin/Betriebsmedizin gegenüber Ministerien, Verbänden, Kammern und Gewerkschaften. Außerdem organisiert der Verband die flächendeckende arbeitsmedizinischen Versorgung durch freie Betriebsärzte und regionale arbeitsmedizinische Zentren. Wir fördern einen hohen Qualitätsstandard bei unseren Mitgliedern. Unlauteren Wettbewerb in der Arbeitsmedizin wollen wir verhindern.

Unsere Stärke ist die lokale Präsenz unserer Mitglieder und die Kontinuität der Betreuung durch eine Ärztin oder einen Arzt des BsAfB. (Modifiziert aus der Satzung des BsAfB vom 05. Februar 2005)

Der BsAfB im Porträt

  • Unser berufspolitisches Ziel ist es, die Position selbstständiger Betriebsärztinnen und -ärzte zu stärken.
  • Unsere Stärke ist die lokale Präsenz unserer Mitglieder und die Kontinuität der Betreuung durch eine Ärztin oder einen Arzt des BsAfB.
  • Wir verstehen uns als der kompetente Partner für KMU.
  • Wir versenden regelmäßig einen kostenlosen ArbeitsmedizinNewsletter.
  • Wir setzen uns für die Förderung eines hohen Qualitätsstandards auf den Gebieten Arbeitsmedizin, Betriebliches Gesundheitsmanagement, Betriebliches Eingliederungsmanagement u. v. a. bei unseren Mitgliedern ein.
  • Im Rahmen von Forschungsaufträgen entwickelten wir das Verbundzertifikat (Osnabrücker Quality Assurance Management Modell – OsQa) mit der Hochschule Osnabrück.
  • Wir stehen in engem Austausch mit Qualitätszirkeln, z. B. im öffentlichen Arbeitsmedizinforum (http://www.arbeitsmedizinforum.de/), denn wir möchten keine Einzelkämpfer sein.
  • Wir streben die synergistische Zusammenarbeit mit anderen Verbänden an, wie z. B. der Deutschen Gesellschaft für Betriebliches Gesundheitsmanagement (DGBGM), der DGAUM, der Deutschen Fachgesellschaft Reisemedizin (DFR), dem VDSI, dem Hausärzteverband, der MEDICA Deutsche Gesellschaft für Interdisziplinäre Klinische Medizin e.V. und dem VDBW.
  • Seit einer Satzungsänderung im Jahr 2005 können auch angestellte Ärzte, Sicherheitsingenieure oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit (außerordentliche) Mitglieder werden.

 

Flächendeckende arbeitsmedizinische Versorgung durch freie Betriebsärzte

Grundvoraussetzung für eine flächendeckende Versorgung ist nach unserem Verständnis, dass sich niedergelassene Ärzte in der Arbeitsmedizin weiterbilden können. Das derzeit gültige Berufsrecht verhindert dies. „Der aktuell vorgesehene Verzicht auf die arbeitsmedizinische Qualifizierungbereits niedergelassener Ärzte (Unvereinbarkeit von vertragsärztlicher Tätigkeit und Weiterbildungszeit bei einem ermächtigten Arzt) mag in den ersten Jahren durch weniger betriebsärztliche Aufgaben kompensiert werden. Nach einigen Jahren werden wir durch die demografische Entwicklung vermutlich wieder einen Arbeitsmedizinermangel haben. Es ist zweifelhaft, ob sich der Bedarf an zukünftigen Arbeitsmedizinern decken lässt.“ Ricken, U. (2005): Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin – für viele Jahre unverzichtbar, Prakt. Arb.med. 1: 6-7.

„Die Förderung des arbeitsmedizinischen Nachwuchses wird eine vorrangige Aufgabe sein müssen. Bereits jetzt ist erkennbar, dass nicht genügend Weiterbildungsstellen vorhanden sind, dass viele Betriebsärzte demnächst aus Altersgründen aus dem Arbeitsprozess ausscheiden werden und dass insgesamt weniger junge Ärztinnen und Ärzte dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.“ Verfasser und Erstelldatum unbekannt: Themen / neue GOÄ. www.vdbw.de/de/themen/themen/2003_01_01.php?navid=33. (22.10.2006). 

Unter „Organisation“ versteht der BsAfB aber auch die nichtkommerzielle Vermittlung von Betrieben an Mitglieder unseres Verbandes. So wurden unter anderem Rahmenverträge mit bundesweit vertretenen Firmen abgeschlossen und die Betreuung sichergestellt. Häufig wird aber auch eine Betriebsärztin oder ein Betriebsarzt gebeten, eine geeignete Kollegin oder einen Kollegen für die Betreuung einer Filiale in einem anderen Bundesland zu suchen. In diesen Fällen helfen unsere Betriebsarzt- und FASI-Suche, unser interner Homepagebereich und unsere Geschäftsstelle weiter.

Arbeitsmedizin und Arbeitsschutz: Ein starkes Team 

Wie groß der Bedarf an arbeitsmedizinisch tätigen Ärzten in Zukunft sein wird, lässt sich augenblicklich schlecht abschätzen. Werden die zusätzlichen Präventionsaufgaben für Betriebsärzte eventuell verringerte Einsatzzeiten ausgleichen? 

Auch in Zukunft wird die Fachkompetenz der Arbeitsmedizin- und Arbeitsschutzexperten entscheidend sein, um Arbeitsschutzziele zu erreichen. „Die Teamfähigkeit von Sicherheitsfachkräften und Arbeitsmedizinern auf den thematischen Feldern der Arbeitssystemgestaltung und der Gesundheitsförderung wird zukünftig darüber mitentscheiden, wie die Nachfrage nach Arbeitsschutz sich in den Betrieben weiterentwickeln wird.“ Weis, U. (2006): Zukunft des Arbeitsschutzes. Prakt. Arb.med., 5: 16-18. Nicht nur bei den KMU bietet ein gut kooperierendes Kernteam aus Betriebsärztin/-arzt und Sicherheitsfachkraft erhebliche Vorteile, z. B. beim Erstellen der Gefährdungsbeurteilung. Auch größere Betriebe, bei denen die Arbeitsmedizin durch Outsourcing extern vergeben wurde, profitieren davon. Dies setzt voraus, dass die Ansprechpartner nicht ständig wechseln und möglichst lokal präsent sind.