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BsAfB-Positionspapier

Zusammenarbeit mit anderen Berufsverbänden 

Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten aller Branchen und aller Betriebsgrößen sind ein hohes Gut. Deswegen brauchen alle Mitarbeiter eine unter den jeweiligen Umständen optimale sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind die im EU-Recht geforderten fachkundigen Personen. Ihr Tätigkeitsspektrum geht weit über den reinen Gesetzestext des ASiG hinaus.

Basisnähe, Präsenz vor Ort und betriebsärztliches Spektrum in der Breite an der Schnittstelle von kurativer und präventiver Medizin spiegeln die täglichen Anforderungen an den Betriebsarzt wider. Unabdingbare Voraussetzung für erfolgreiches arbeitsmedizinisches Handeln ist, dass Arbeitgeber, Arbeitnehmer und ihre jeweiligen Verbände vom Nutzen dieser Leistungen überzeugt sind.

In Abhängigkeit von der Unternehmensgröße sind unterschiedliche Betreuungsformen von Nöten, die die wirtschaftliche Realität und die künftigen gesellschaftlichen Entwicklungen abbilden. Sie spannen damit einen Bogen von integrierten werksärztlichen Zentren bis hin zum niedergelassenen Arbeitsmediziner. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass sich ein bestimmtes Klientel betriebsärztlichen Betreuungsformen grundsätzlich nicht erschließt (Arbeitslose, Kleinstbetriebe).

Der gemeinsamen Sache „Arbeitsmedizin“ widmen sich mit unterschiedlichen Schwerpunkten verschiedene Interessenvertretungen: Auf betrieblicher Ebene z. B. die AG der hauptamtlichen Werksärzte, der VDBW und der BsAfB sowie die Bundeswehrärzte; auf der wissenschaftlichen Ebene die Akademieleitungen und die DGAUM, auf der staatlichen die Vereinigung der Gewerbeärzte. Viele ihrer Mitglieder sind in mehreren Verbänden zugleich aktiv, was deren Verflechtung eindrucksvoll unterstreicht. Für alle ist Interdisziplinarität oberstes Gebot. Übergreifende Zusammenarbeit setzt dabei ein klares eigenes Profil voraus.

Alle bewegen sich innerhalb der Grenzen des gemeinsamen Fachgebiets, das geschlossen nach außen zu vertreten ist, um jedem Verdrängungsprozess schon frühzeitig zu begegnen. Das gilt für alle Felder betriebsärztlichen Handelns und damit beispielsweise auch für Betriebliches Gesundheitsmanagement, Disability Management, Betriebliche Gesundheitsförderung oder Demografieberatung, die in der gemeinsamen ärztlichen Kompetenz bleiben müssen.

Alle sind medizinische Experten für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und jeweils auf ihrem Spezialgebiet kompetente Partner für die übrigen Akteure im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Jeder von ihnen erbringt an seiner Stelle im Gesamtsystem optimale Leistungen.

Um dies nachhaltig zu sichern, sind eine qualitätsgesicherte medizinische Ausbildung sowie fachärztliche Weiter- und Fortbildungen ebenso das gemeinsame Ziel aller Interessenverbände wie die Qualitätssicherung der jeweiligen Leistungen. Dabei müssen die besonderen Aspekte, die sich aus der arbeitsmedizinischen Tätigkeit und den unterschiedlichen Organisationsformen arbeitsmedizinischer Betreuung ergeben, von den handelnden Interessenvertretungen artikuliert werden.