Stellungnahme des VDSI und der Kooperation DIE ARBEITSMEDIZIN zum Gesetzesantrag NRW

Der VDSI – Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. – und DIE ARBEITSMEDIZIN (BsAfB, DGAUM und VDBW) warnen gemeinsam vor gravierenden Folgen des nordrhein-westfälischen Gesetzesantrags BR-Drs. 735/25 („Entwurf eines Gesetzes zum Abbau von unnötiger Bürokratie im Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Strahlenschutz und in der Chemikaliensicherheit“). Insbesondere die vorgesehenen Änderungen im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG, Artikel 7) sowie im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG, Artikel 1/2) gingen deutlich über einen Abbau von Formalien hinaus und könnten in der Praxis zu einer Absenkung des Schutzniveaus führen.

Kritisch bewerten die Verbände vor allem die geplante Verlagerung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung in Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten auf die Unfallversicherungsträger. „Das wäre ein Systemeingriff mit enormer Flächenwirkung – allein unterhalb der 50er-Schwelle liegen in Deutschland rund 3,4 Millionen Unternehmen“, heißt es in der gemeinsamen Bewertung. Entscheidend sei, dass Betreuung wirksam, qualitätsgesichert und rollenklar bleibt – und nicht durch unklare Zuständigkeiten, fehlende Mindeststandards oder Ressourcenfragen geschwächt wird.

Hinweis: Die ausführliche gemeinsame Stellungnahme von VDSI und DIE ARBEITSMEDIZIN zum Gesetzesantrag BR-Drs. 735/25 steht online zur Verfügung.

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