Stellungnahme zum „Entwurf eines Gesetzes zum Abbau von unnötiger Bürokratie im Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Strahlenschutz und in der Chemikaliensicherheit“

Der vorliegende Gesetzesentwurf zur Anhebung zentraler Schwellenwerte im Arbeitsschutz – insbesondere bei der verpflichtenden Bestellung von Betriebsärzt*innen und Fachkräften für Arbeitssicherheit (Sifa) sowie bei der Einrichtung eines Arbeitsschutzausschusses (ASA) – stellt aus unserer Sicht eine erhebliche Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit in kleinen und kleinsten Unternehmen (KKMU) dar.

Die geplanten Änderungen würden dazu führen, dass genau jene Betriebe, in denen aufgrund begrenzter Ressourcen besonders hoher Unterstützungsbedarf besteht, künftig keine verpflichtende betriebsärztliche oder sicherheitstechnische Betreuung mehr sicherstellen müssen. Die Verlagerung dieser Verantwortung auf die Unfallversicherungsträger kann eine kontinuierliche, auf den Betrieb zugeschnittene Präventionsarbeit nicht ersetzen. Ein Abbau von Schutzstrukturen ist kein Bürokratieabbau, sondern ein Qualitätsabbau – mit absehbaren Folgen.

Weniger professionelle Prävention bedeutet mehr Arbeitsunfälle, mehr arbeitsbedingte Erkrankungen und damit eine deutliche Verschlechterung der Beschäftigungsfähigkeit. Dies steht in direktem Widerspruch zu den aktuellen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen. Angesichts des bereits bestehenden Fachkräftemangels ist eine Schwächung des Arbeitsschutzes kontraproduktiv: Jeder vermiedene Unfall und jede verhinderte Erkrankung stabilisiert Arbeitsfähigkeit und entlastet Wirtschaft und Sozialsysteme gleichermaßen.

Zudem widerspricht der Entwurf den grundlegenden Leitlinien der Europäischen Union. Die Europäische Kommission betont unmissverständlich: „Der Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitskräfte […] ist eines der Schlüsselelemente einer EU-Wirtschaft im Dienste der Menschen“ und ein fundamentaler Bestandteil der Europäischen Säule sozialer Rechte sowie der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen. Sicherheit, Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz sind damit Rechte – keine lästige Bürokratie.

Wir lehnen den Entwurf daher in der vorliegenden Form ab und appellieren an Gesetzgeber und Bundesrat, die geplanten Schwächungen zurückzunehmen und stattdessen auf eine Stärkung der betrieblichen Präventionsstrukturen zu setzen.

Hier der Link zur Bundesratsdrucksache: https://www.bundesrat.de/drs.html?id=735-25